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Adresse:
Douvermannstege 13
47546 Kalkar

Telefon: 02824 / 97 67 88
Fax: 02824 / 97 67 89

Information: Gern rufen wir Sie zwecks Terminvereinbarung zurück. Bitte teilen Sie uns dazu im Kontaktformular unten Ihre Telefonnummer mit.

Unsere Sprechstundenzeiten:
Montag 07:00 – 12:00 14:00 – 17:30
Dienstag 08:00 – 13:00 15:00 – 18:00
Mittwoch 08:00 – 14:00
Donnerstag 08:00 – 13:00 15:00 – 20:00
Freitag 08:00 – 14:00

Notfall außerhalb unserer Sprechstundenzeiten?
Den zahnärztlichen Notdienst erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer 01805 / 986700.

Info: Wir sprechen auch türkisch und russisch!

 
















Schlagzeilen

Unter einer Osteotomie versteht man ein operatives Durchtrennen von Knochen oder die Ausschneidung eines Knochenstücks. Dies ist erforderlich, um beispielsweise im Knochen liegende Zähne oder Zahnreste, wie z.B. Wurzeln, zu entfernen.

Die Entfernung der im Verlauf des Lebens häufig zu Komplikationen führenden Weisheitszähne ist oftmals eine Osteotomie. Nur selten haben diese Zähne ausreichend Platz, um sich regulär in die Zahnreihe als letzter Zahn einreihen zu können.

Operatives Vorgehen

Mit einer lokalen Anästhesie in Form einer Spritze wird das zu operierende Gebiet betäubt. Hierbei ist zu beachten, dass keine Allergie des Patienten gegen das Anästhesiemittel und keine akute Entzündung vorliegt. Unter Abklappung des Zahnfleischs wird der Kieferknochen freigelegt. Mittels rotierender Instrumente trägt man unter Wasserkühlung so viel Knochensubstanz ab, um die dortigen Zähne oder Zahnreste (Wurzeln) entfernen zu können. Anschließend wird der Operationsbereich durch Nähte verschlossen, die nach wenigen Tagen, nach Verheilung der Wunde, entfernt werden. In den nächsten Monaten "durchbaut" und regeneriert sich der entstandene Knochendefekt. Sollen mehrere Zähne oder gar noch weitere vorhandene Zahnanlagen gleichzeitig entfernt werden, ist vom Arzt der Umfang der Operation abzuschätzen. Gegebenenfalls werden mehrere Termine mit entsprechendem zeitlichem Abstand geraten. Unter bestimmten Umständen, wie z.B. geistiger Behinderung, unruhigem kindlichem Verhalten, extrem schwierigen dentalen Situationen etc., ist auch eine Operation in Vollnarkose möglich. Es ist stets zu beachten, dass der Patient auch nach kleineren chirurgischen Eingriffen ein oder mehrere Tage arbeitsunfähig sein kann.