Mitgliedschaft

Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR)
Die Zahnärztekammer ist die zahnärztliche Selbstverwaltung und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Die Fachaufsicht und beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammer wahrgenommen

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-NR)
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung dient der Erfüllung und Sicherstellung der kassenzahnärztlichen Versorgung und die Vertretung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen.

 Deutsche Gesellschaft für Autosystemhypnose

Die Gesellschaft dient dem Ziel, Hypnose und Hypnotherapie in Forschung, Beruf, Leben und Praxis durch die Berücksichtigung der Forschungsergebnisse im Bereich der selbstorganisatorischen und synergetischen wissenschaftlichen Forschung und der Hypnoseforschung zu fördern und zu verbreiten.

Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose (DGZH)
Die Gesellschaft hat zum Ziel, die zahnärztliche Hypnose in Theorie, Forschung, Weiterbildung und Praxis zu fördern und über moderne zahnärztliche Hypnose zu informieren.

Freier Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ)
Das Ziel des freien Verbandes ist die Sicherstellung der freien Ausübung des zahnärztlichen Berufes zum Wohle der Patienten.
www.fvdz.de