Mit Zahnersatz kann man Steuern sparen

Ausgaben für z.B. Zahnimplantate, Zahnkronen, Zahnfüllungen, Individualprophylaxe, Funktionsanalyse, ästhetische Frontzahnsanierung, Eigenanteile für Zahnersatz oder die Privatrechnung für Ihre Zahnimplantate können sich Steuer mindernd auswirken.
Sie können als "Außergewöhnliche Belastungen" in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht z.B. durch die Krankenversicherung oder Beihilfen des Arbeitgebers ausgeglichen wurden.
Nur die Aufwendungen, die die "zumutbare Belastung" nach §33 Abs.3 EStG übersteigen, gelten als "außergewöhnlich Belastungen".

Die zumutbaren Belastungen betragen zwischen 1% und 7% des Jahreseinkommens (Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß §2 Abs.3 Satz 1 EStG), je nach der Höhe des Einkommens, der Zahl der Kinder und der anzuwendenden Tabelle (Grund- oder Splittingtabelle).

Hierzu ein Beispiel:

Aufwendungen für Zahnersatz u.ä. 550 €, Familienvater (Alleinverdiener) mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 2.000 €,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

2.000 € x 13 (Anzahl der Monatsgehälter) 26.000 €
abzüglich Werbungskosten -   1.044 €
Gesamtbetrag der Einkünfte 24.956 €
Aufwendungen für Zahnersatz 550 €
abzüglich zumutbare Belastung (1%) -     249 €
außergewöhnliche Aufwendungen 301 €

In diesem Beispiel würde die Steuerersparnis ca. 65 € (21,6% des Eigenanteils am Zahnersatz) betragen. (aus: http://www.zäksh.de/Patientenservice/Patientenhotline/steuern.htm#tabelle2).

Deswegen: Schenken Sie dem Finanzamt nichts, es schenkt Ihnen auch nichts! Sammeln Sie alle Rechnungen und Beläge über das gesamte Jahr. Versuchen Sie größere Investitionen in die Ihre Gesundheit und die Ihrer Familienangehörigen möglichst in einem Jahr durchzuführen : Der zumutbare Eigenanteil wird Ihnen jedes Jahr neu angerechnet! Fragen Sie Ihren Steuerberater: er ist hierfür der kompetente Ansprechpartner.