Zahnprobleme bei Epilepsie und Zahnreinigung

Beläge und Zahnreinigung
Fast alle Probleme im Mundbereich beginnen mit dem bakteriellen Zahnbelag (Plaque; bestehend aus Kohlenhydraten, Eiweiß, Fett und Schleimstoffen). Er bildet sich auf der Zahnoberfläche und ist Ursache für die zwei Haupterkrankungen an den Zähnen: Karies (Zahnfäule) und Parodontitis (Zahnbetterkrankung).

Regelmäßige gründliche Zahnreinigung

Ernährung

Ganz allgemein ist für die Gesundheit der Zähne eine faser- und ballaststoffreiche Kost zu bevorzugen und möglichst zuckerfreie Zwischenmahlzeiten, denn Zucker ist der Hauptfeind der Zähne. Er macht den Zahnbelag (Plaque) klebrig und ist gleichzeitig sein Nährboden.

Auswirkungen von Plaque

Erschwerend für die Zahnreinigung:

Fehlstellungen der Zähne bzw. des Kiefers haben Nischen bzw. Funktionseinschränkungen zur Folge. Diese können eine ausreichende Mundpflege so erschweren, dass Plaque bestehen bleibt.

Durch Spangen o. ä. kann eine Fehlstellung vom Kieferorthopäden korrigiert und die Pflege erleichtert werden.

Ein unwidersprochener Satz aus dem oben Gesagten ist: Ein sauberer Zahn wird nicht krank!
 

Epilepsie


Problem: Zahnfleischwucherungen


Problem: Im Anfall beschädigte Zähne


Ist es aufgrund eines Anfalls zu Zahnschäden gekommen, so ist möglichst schnell ein Zahnarzt aufzusuchen, damit dieser helfen kann. Ist z. B. beim Zahn ein Stück Schmelz abgebrochen, so liegt Dentin (Zahnbein) frei und dieses muss dringend geschützt werden, damit der Zahn am Leben bleibt. Wurzelreste sollten baldmöglichst entfernt werden, da sie über kurz oder lang zu Infektionen des Kieferknochens Anlass geben können.

Es gibt zwei Besonderheiten, die besonders hervorgehoben werden müssen:

Tipps zur Vorbeugung

Wechselwirkung

Die bei oder in Zusammenhang mit ärztlichen Eingriffen angewandten Medikamente haben bei richtiger Dosierung keine Wechselwirkung (Interaktion) mit den antiepileptischen Medikamenten.

Kostenerstattung

Bei Zahnersatz hat die Krankenkasse in manchen Fällen auf Antrag einen finanziellen Zuschuss für eine besonders stabile Ausführung gewährt, z. B. bei Modellguß-Prothesen, Goldimplantaten, Überkronungen, etc.. Hier wird jeweils im Einzelfall entschieden.