Wurzelkanalbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung wird notwendig, wenn der "Nerv" des Zahnes (Pulpa) entzündet oder bereits abgestorben ist. Dies äußert sich häufig in Schmerzen, kann aber auch völlig unbemerkt geschehen und zufällig beim Kältetest oder im Röntgenbild entdeckt werden. Häufig ist es auch vor einer neuen Füllung oder einer Kronenversorgung notwendig eine alte Wurzelfüllung zu erneuern. Bei der Wurzelkanalbehandlung handelt es sich meist um den letzten Versuch, den erkrankten Zahn zu erhalten, jedoch kann Ihnen kein Zahnarzt eine Erfolgsgarantie geben.

Der entzündete Nerv wird mit feinen Nadeln aus dem Zahninneren entfernt, der Kanal mit kleinen Feilen gereinigt, gespült und in der letzten Sitzung mit einem Spezial-Zement und Guttapercha abgefüllt. Ist der Nerv noch nicht vollständig abgestorben, wird er zuvor mit einer Lokal-Anästhesie betäubt. Während der gesamten Behandlung müssen einige Röntgenaufnahmen angefertigt werden. Falls während der Behandlung Komplikationen auftreten, können zusätzliche Röntgenaufnahmen nötig werden. Je nachdem, wieviele Wurzelkanäle der Zahn hat (bis zu 4) und wie gut diese zugänglich und zu reinigen sind, können mehrere, teils zeitaufwendige Termine notwendig werden. Treten zwischenzeitlich Beschwerden auf, kann sich die Behandlungsdauer verlängern oder es kann sich herausstellen, dass der Erhalt des Zahnes unmöglich ist und dieser doch entfernt werden muss.

 

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Wurzelkanalbehandlung, Fotos: proDente e.V.

Es kann nach einer Wurzelkanalbehandlung zu Verfärbungen der Zahnkrone kommen. Und um bei erfolgreicher Wurzelkanalbehandlung den Zahn langfristig zu erhalten, ist zur Stabilisierung die Versorgung mit einer Krone oder Teilkrone angeraten. Dabei entstehen Ihnen privat von Ihnen zu zahlende Patienten-Eigenanteils-Kosten plus Metall- bzw. Voll-Keramik-Kosten.

Im Falle des Verzichts auf die vorgeschlagene Behandlung, auch bei zufällig entdeckten Krankheitsbildern an beschwerdefrei erscheinenden Zähnen, muss damit gerechnet werden, dass sich die Entzündung des Zahnes bis zur Kieferhöhle oder zu Nerven des Unterkiefers ausbreitet und es zu Schmerzen, Schwellungen und Eiterbildung (Abszess) kommen kann.

Nach der Behandlung können bei Nachlassen der Betäubung (ca. 2h) bzw. Anästhesie (ca. 4h) Beschwerden am entsprechenden Zahn auftreten, die in der Regel an Intensität abnehmen.