Landgericht München stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen

Das Internetportal "2te-zahnarztmeinung.de" stellt einen Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht dar. Das Landgericht München I gab einer Klage der beiden KZV-Vorsitzenden Bayerns, Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reißig, statt.

Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar“, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung fest und schloss sich damit der Auffassung der KZVB-Führung an.

Durch das Internetportal würden Zahnärzte dazu angestiftet, sich berufsunwürdig zu verhalten, so das Gericht. Andere Zahnärzte würden aus der Behandlung hinausgedrängt.

Die beiden Vorsitzenden sehen in dem Internetportal eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. "Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in die Praxis zu locken", so Rat. Zahnärztliche Leistungen würden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Preisdumping könne zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten des Patienten gehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Betreiber der Website, der Düsseldorfer Diplomkaufmann Holger Lehmann, geht gegen das Urteil in Berufung. Beide Parteien wollen das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof durchfechten. ck/pm

Urteil des Landgerichts München I, Az.: 1 HK 0 7890/06
(aus zm-online.de)

Schlagzeilen

Weisheitszähne haben mit Engständen an den vorderen Zähnen selten etwas zu tun

Das Thema kommt bei unseren Sprechstunden alle 3 bis 4 Wochen vor, wenn zum Beispiel wieder ein Jugendlicher Zahnspangenträger mit seinem großen Röntgenbild vom Kieferorthopäden zu uns geschickt wird. Der oder die Kollege/in wünscht von uns die Entfernung der Weisheitszähne. Warum und weshalb erfahren wir von der begleitenden Mutter: "Damit sich die Zähne vorne nicht verschieben". Dann folgt eine typische Auseinandersetzung zwischen uns und der Mutter über die wissenschaftliche Erkenntnis bezüglich der Weisheitszähne und deren Auswirkung auf einen frontalen Engstand. Leider hat diesem Fall der Kieferorthopäde keine zwei Sekunden über die von ihm veranlasste Zahnentfernung nachgedacht. Und würden wir das tun, was wir Deutsche am besten können, nämlich einfach ohne selber nachzudenken funktionieren, dann würden wir als der Hauszahnarzt an dieser Stelle dem Patienten die Weisheitszähne einfach entfernen. Schließlich verdienen wir damit unsere Brötchen. Das Spielchen spielen wir aber nicht mehr mit.

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