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Home Rechtliches Landgericht München stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen

Landgericht München stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen

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Das Internetportal "2te-zahnarztmeinung.de" stellt einen Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht dar. Das Landgericht München I gab einer Klage der beiden KZV-Vorsitzenden Bayerns, Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reißig, statt.

Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar“, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung fest und schloss sich damit der Auffassung der KZVB-Führung an.

Durch das Internetportal würden Zahnärzte dazu angestiftet, sich berufsunwürdig zu verhalten, so das Gericht. Andere Zahnärzte würden aus der Behandlung hinausgedrängt.

Die beiden Vorsitzenden sehen in dem Internetportal eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. "Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in die Praxis zu locken", so Rat. Zahnärztliche Leistungen würden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Preisdumping könne zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten des Patienten gehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Betreiber der Website, der Düsseldorfer Diplomkaufmann Holger Lehmann, geht gegen das Urteil in Berufung. Beide Parteien wollen das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof durchfechten. ck/pm

Urteil des Landgerichts München I, Az.: 1 HK 0 7890/06
(aus zm-online.de)
 


Schlagzeilen

Wenn ein großer Backenzahn nur an einer Wurzel erkrankt ist, oder eine Knochenentzündung zwischen zwei Wurzeln besteht, so gibt es gelegentlich Möglichkeiten, den Zahn zu erhalten:
  • Teilung des Zahnes (Prämolarisierung)
  • Entfernung einer Zahnhälfte (Hemisektion )
  • Entfernung einer Zahnwurzel (Wurzelamputation)
Große Backenzähne haben in der Regel mindestens zwei Wurzeln. Wenn nur eine der Wurzeln erkrankt ist oder zwei Wurzeln eine gemeinsame Zahnfleischtasche haben, die sich für einen Knochenaufbau nicht eignet, dann muss nicht unbedingt der Zahn gezogen werden.
Zweiwurzelige Zähne, die zwischen den Wurzeln eine Taschenentzündung aufweisen, können in der Mitte durchtrennt werden. Es entstehen so zwei kleine Backenzähne, die allerdings spätestens im Rahmen dieser Durchtrennung (Prämolarisierung) eine Wurzelbehandlung erfahren müssen.
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