Mit Zahnersatz kann man Steuern sparen

Ausgaben für z.B. Zahnimplantate, Zahnkronen, Zahnfüllungen, Individualprophylaxe, Funktionsanalyse, ästhetische Frontzahnsanierung, Eigenanteile für Zahnersatz oder die Privatrechnung für Ihre Zahnimplantate können sich Steuer mindernd auswirken.
Sie können als "Außergewöhnliche Belastungen" in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht z.B. durch die Krankenversicherung oder Beihilfen des Arbeitgebers ausgeglichen wurden.
Nur die Aufwendungen, die die "zumutbare Belastung" nach §33 Abs.3 EStG übersteigen, gelten als "außergewöhnlich Belastungen".

Die zumutbaren Belastungen betragen zwischen 1% und 7% des Jahreseinkommens (Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß §2 Abs.3 Satz 1 EStG), je nach der Höhe des Einkommens, der Zahl der Kinder und der anzuwendenden Tabelle (Grund- oder Splittingtabelle).

Hierzu ein Beispiel:

Aufwendungen für Zahnersatz u.ä. 550 €, Familienvater (Alleinverdiener) mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 2.000 €,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

2.000 € x 13 (Anzahl der Monatsgehälter) 26.000 €
abzüglich Werbungskosten -   1.044 €
Gesamtbetrag der Einkünfte 24.956 €
Aufwendungen für Zahnersatz 550 €
abzüglich zumutbare Belastung (1%) -     249 €
außergewöhnliche Aufwendungen 301 €

In diesem Beispiel würde die Steuerersparnis ca. 65 € (21,6% des Eigenanteils am Zahnersatz) betragen. (aus: http://www.zäksh.de/Patientenservice/Patientenhotline/steuern.htm#tabelle2).

Deswegen: Schenken Sie dem Finanzamt nichts, es schenkt Ihnen auch nichts! Sammeln Sie alle Rechnungen und Beläge über das gesamte Jahr. Versuchen Sie größere Investitionen in die Ihre Gesundheit und die Ihrer Familienangehörigen möglichst in einem Jahr durchzuführen : Der zumutbare Eigenanteil wird Ihnen jedes Jahr neu angerechnet! Fragen Sie Ihren Steuerberater: er ist hierfür der kompetente Ansprechpartner.

Schlagzeilen

Weisheitszähne haben mit Engständen an den vorderen Zähnen selten etwas zu tun

Das Thema kommt bei unseren Sprechstunden alle 3 bis 4 Wochen vor, wenn zum Beispiel wieder ein Jugendlicher Zahnspangenträger mit seinem großen Röntgenbild vom Kieferorthopäden zu uns geschickt wird. Der oder die Kollege/in wünscht von uns die Entfernung der Weisheitszähne. Warum und weshalb erfahren wir von der begleitenden Mutter: "Damit sich die Zähne vorne nicht verschieben". Dann folgt eine typische Auseinandersetzung zwischen uns und der Mutter über die wissenschaftliche Erkenntnis bezüglich der Weisheitszähne und deren Auswirkung auf einen frontalen Engstand. Leider hat diesem Fall der Kieferorthopäde keine zwei Sekunden über die von ihm veranlasste Zahnentfernung nachgedacht. Und würden wir das tun, was wir Deutsche am besten können, nämlich einfach ohne selber nachzudenken funktionieren, dann würden wir als der Hauszahnarzt an dieser Stelle dem Patienten die Weisheitszähne einfach entfernen. Schließlich verdienen wir damit unsere Brötchen. Das Spielchen spielen wir aber nicht mehr mit.

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